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Entgelttabellen

Hier finden Sie die aktuellen Tabellenwerte ab 1. März 2024. Für die Richtigkeit der Texte, Tabellen etc. wird keine Gewähr übernommen!

 

Arzt sein. Mensch sein.

Stellenangebote für Ärztinnen und Ärzte in Reha-Kliniken sowie im sozialmedizinischen Dienst zu finden unter www.arztsein-menschsein.de.

Ihre Vorsorge

Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu finden unter www.ihre-vorsorge.de

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Organe der TgDRV

Organe der TgDRV sind nach § 6 der Satzung der TgDRV

Die Mitgliederversammlung

Die Verbandsmitglieder werden in der Mitgliederversammlung durch je ein Mitglied ihres Vorstandes aus der Gruppe der Versicherten und der Arbeitgeber vertreten. Verbandsmitglieder im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 werden von bis zu zwei Bevollmächtigten vertreten.Vertretung ist zulässig. In jedem Kalenderjahr findet mindestens eine Sitzung der Mitgliederversammlung statt.

 

Nach § 8 der Satzung der TgDRV gehört u.a. zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung die Entgegennahme des Geschäftsberichts sowie die Beschlussfassung über den Haushalt und die Beitragsanteile der Mitglieder.

Nach § 11 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung kann die Mitgliederversammlung zur Vorbereitung von Entscheidungen Ausschüsse bilden.
Die Mitgliederversammlung hat in Anwendung dieser Vorschrift aus ihrer Mitte einen Haushaltsausschuss sowie einen Rechnungsprüfungsausschuss gewählt.

Die Tarifkommission

Jedes Mitglied wird in der Tarifkommission durch den Geschäftsführer oder ein Mitglied der Geschäftsführung vertreten. Nach § 9 Abs. 2 der Satzung der TgDRV wählt die Tarifkommission einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für die Amtsdauer von zwei Jahren.

Zu den zahlreichen Aufgaben der Tarifkommission gehört u.a.

  • die Beschlussfassung über die Aufnahme von Tarifverhandlungen;
  • die Führung von Tarifverhandlungen,
  • der Abschluss von Tarifverträgen
  • die Beschlussfassung über die Kündigung von Tarifverträgen;
  • die Behandlung und Angleichung von Tarifverträgen einzelner Verbandsmitglieder, die zur Zeit ihres Beitritts bestehen;
  • die Aufstellung ihrer Geschäftsordnung

Um eine möglichst einheitliche Verfahrensweise bei der Anwendung und Auslegung der Tarifverträge im Bereich der TgDRV zu erreichen, werden von der Geschäftsstelle aufbereitete Themen regelmäßig auf den Sitzungen der Tarifkommission erörtert. Es obliegt dann der Tarifkommission, über die weitere Verfahrensweise bzw. über Fragestellungen zu entscheiden.

Der Vorstand

Die alternierenden Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowie der Vorsitzende/die Vorsitzende der Tarifkommission und sein/ihr Stellvertreter oder seine/ihre Stellvertreterin sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

Der Verbandsgeschäftsführer/Die Verbandsgeschäftsführerin

Der Verbandsgeschäftsführer/Die Verbandsgeschäftsführerin führt die laufenden Geschäfte des Verbandes und leitet die Geschäftsstelle.



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